Nachweisgesetz: Warum die betriebliche Altersvorsorge jetzt dokumentiert werden muss

Nachweisgesetz: Warum die betriebliche Altersvorsorge jetzt dokumentiert werden muss

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu mehr Transparenz.
Neu: Die betriebliche Altersvorsorge ist seit 2022 ausdrücklich Bestandteil der Informationspflichten – Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu transparenten und verlässlichen Arbeitsbedingungen hat der deutsche Gesetzgeber das Nachweisgesetz (NachwG) grundlegend überarbeitet. Die Neuregelung gilt bereits seit dem 01.08.2022 und betrifft alle Arbeitgeber – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigten klare und nachvollziehbare Informationen über ihre Arbeitsbedingungen zu geben. Neu ist dabei, dass die betriebliche Altersversorgung nun ausdrücklich im Gesetz genannt wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 NachwG).

Welche Informationen zur bAV müssen Arbeitgeber bereitstellen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden schriftlich über folgende Punkte zu informieren:

  • Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung
    (Wahlrecht des Arbeitnehmers)
  • Den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
    sowie ggf. weitere Förderungen
  • Fälligkeit und Art der Auszahlung
    (z. B. lebenslange Rente oder Kapitalleistung)
  • In bestimmten Fällen:
    Name und Anschrift des Versorgungsträgers

Fristen und Form

Die Informationen müssen dem Arbeitnehmer schriftlich ausgehändigt werden – je nach Inhalt spätestens zwischen dem ersten Arbeitstag und einem Monat nach Arbeitsbeginn. Eine rein mündliche Information oder ein Verweis auf interne Dokumente reicht nicht aus.

Was passiert bei Verstößen?

Neu ist auch die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Informationspflichten Bußgelder zu verhängen. Das Nachweisgesetz ist damit nicht nur eine Formalie, sondern ein relevanter Bestandteil der Arbeitgeberpflichten.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht mehr nur ein freiwilliger Benefit, sondern auch ein dokumentationspflichtiges Thema. Wer seine Prozesse sauber aufsetzt, sorgt für Rechtssicherheit und schafft gleichzeitig Transparenz und Vertrauen bei den Mitarbeitenden.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre bAV rechtssicher, verständlich und praxisnah umzusetzen.

Unser Anspruch bleibt derselbe

Auch mit neuem Design gilt: Beratung auf Augenhöhe, verständliche Konzepte und Lösungen, die wirklich zum Unternehmen passen. Der Relaunch ist kein Selbstzweck, sondern ein weiterer Schritt, unsere Arbeitsweise transparent und greifbar zu machen.

Wir laden Sie ein, sich umzusehen – und wenn Sie Fragen zu betrieblicher Vorsorge oder Mitarbeiter­benefits haben, kommen Sie gerne direkt auf uns zu.

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