Sozialversicherungsgrößen 2026: Diese Werte sind jetzt wichtig

Sozialversicherungsgrößen 2026: Diese Werte sind jetzt wichtig

Zum 1. Januar 2026 sind neue Sozialversicherungsgrößen in Kraft getreten. Sie bilden die Grundlage für Beiträge, Förderungen und Gestaltungsspielräume – insbesondere bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Jedes Jahr legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Folgejahr fest. Nach Beschluss durch das Bundeskabinett gelten die neuen Sozialversicherungsgrößen seit dem 01.01.2026 bundeseinheitlich.

Diese Werte beeinflussen unter anderem die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen, die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung sowie steuer- und sozialversicherungsfreie Freibeträge – und sind damit besonders relevant für Arbeitgeber und Personalverantwortliche.

Die wichtigsten Rechengrößen 2026 im Überblick

  • Beitragsbemessungsgrenze – allgemeine Rentenversicherung
    101.400 € jährlich (8.450 € monatlich)
  • Beitragsbemessungsgrenze – knappschaftliche Rentenversicherung
    124.800 € jährlich (10.400 € monatlich)
  • Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
    77.400 € jährlich (6.450 € monatlich)
  • Beitragsbemessungsgrenze in der GKV
    69.750 € jährlich (5.812,50 € monatlich)
  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung
    47.460 € jährlich (3.955 € monatlich)

Relevante Werte für die betriebliche Altersvorsorge

  • KV-Freibetrag für bAV-Leistungen
    2.373 € jährlich (197,75 € monatlich)
  • Mindest-Entgeltumwandlungsbetrag
    296,64 € jährlich (24,72 € monatlich)

Abfindungsgrenzen nach § 3 BetrAVG

  • Rentenabfindung
    Max. 59,33 € (1,5 % der Bezugsgröße)
  • Kapitalabfindung
    Max. 7.119 € (18/10 der Bezugsgröße)

Fazit

Die neuen Sozialversicherungsgrößen schaffen Planungssicherheit für 2026 und eröffnen zugleich neue Gestaltungsmöglichkeiten – insbesondere bei der betrieblichen Altersvorsorge. Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende Vorsorgelösungen noch optimal aufgestellt sind oder angepasst werden sollten.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die aktuellen Werte sinnvoll in Ihre Vorsorge- und Benefitstrategie zu integrieren.

Unser Anspruch bleibt derselbe

Auch mit neuem Design gilt: Beratung auf Augenhöhe, verständliche Konzepte und Lösungen, die wirklich zum Unternehmen passen. Der Relaunch ist kein Selbstzweck, sondern ein weiterer Schritt, unsere Arbeitsweise transparent und greifbar zu machen.

Wir laden Sie ein, sich umzusehen – und wenn Sie Fragen zu betrieblicher Vorsorge oder Mitarbeiter­benefits haben, kommen Sie gerne direkt auf uns zu.

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