BRSG II verabschiedet: Neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge

BRSG II verabschiedet: Neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) setzt der Gesetzgeber ein klares Signal für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Unternehmen profitieren von mehr Flexibilität – Mitarbeitende von besseren Zugängen zur bAV.

Anfang 2026 wurde das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) verabschiedet und damit ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung gemacht. Ziel des Gesetzgebers ist es, die bAV weiter zu stärken, ihre Verbreitung zu erhöhen und sie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen attraktiver zu gestalten.

Ein zentraler Baustein des BRSG II ist die Anhebung der Abfindungsgrenzen für geringwertige unverfallbare Anwartschaften. Für Unternehmen bedeutet das: mehr Spielraum im Umgang mit kleinen Versorgungsanwartschaften und eine spürbare Entlastung bei Verwaltung und Organisation. Gleichzeitig wird die betriebliche Altersvorsorge insgesamt flexibler und praxisnäher ausgestaltet.

Das Gesetz wurde am 21. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat im Regelfall bereits am 22. Januar 2026 in Kraft. Damit gelten die neuen Regelungen ab sofort und sollten in bestehenden bAV-Konzepten geprüft und berücksichtigt werden.

Gerade für Unternehmen, die ihre bAV neu aufstellen oder bestehende Modelle optimieren möchten, eröffnet das BRSG II neue Chancen. Wer jetzt handelt, kann Vorsorgelösungen schaffen, die rechtlich aktuell, wirtschaftlich sinnvoll und für Mitarbeitende verständlich sind.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Gesetzesänderung als Anlass, Ihre betriebliche Altersvorsorge ganzheitlich zu überprüfen – wir unterstützen Sie dabei gern.

Unser Anspruch bleibt derselbe

Auch mit neuem Design gilt: Beratung auf Augenhöhe, verständliche Konzepte und Lösungen, die wirklich zum Unternehmen passen. Der Relaunch ist kein Selbstzweck, sondern ein weiterer Schritt, unsere Arbeitsweise transparent und greifbar zu machen.

Wir laden Sie ein, sich umzusehen – und wenn Sie Fragen zu betrieblicher Vorsorge oder Mitarbeiter­benefits haben, kommen Sie gerne direkt auf uns zu.

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