Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

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Die bedarfsgerechte Versorgung im Alter ist unverzichtbar

Die betriebliche Altersversorgung ist älter als die gesetzliche Rentenversicherung. Seit 1974 regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) die betriebliche Altersversorgung in Deutschland.

Betriebliche Versorgungsleistungen können über fünf Durchführungswege finanziert werden.

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können allenfalls eine Grundabsicherung bieten. Auch mit einer privaten Versorgung gelingt selten eine zielgerichtete Absicherung.

Unternehmen mit einer betrieblichen Altersversorgung wissen um ihre soziale Verantwortung. Ergänzend zum Einkommen wird eine betriebliche Altersversorgung für viele Mitarbeiter immer wichtiger. Studienreihen zur betrieblichen Altersversorgung im Mittelstand belegen, dass Mitarbeiter das Angebot einer Betriebsrente seit der Einführung der steuerlich geförderten

Entgeltumwandlung zunehmend nutzen.

Für viele Arbeitgeber ist die betriebliche Altersversorgung zudem ein unverzichtbares Instrument ihrer Personalpolitik geworden. Zusatzentgelte sind ein wichtiges Mittel, um die benötigten Arbeitskräfte zu gewinnen und natürlich auch zu halten. Hierzu zählt auch die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente. So können Unternehmen nicht nur Leistungen in Form einer Altersrente, sondern auch Leistungen im Falle eine Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähig- und Dienstunfähigkeit ihren Mitarbeitern gewähren. Unter bestimmten Voraussetzungen z.B. durch Sonderkonditionen über einen Kollektivrahmenvertrag kann Versicherungsschutz auch ohne eine Gesundheitsprüfung angeboten werden.

Neben einer zusätzlichen Altersrente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist auch eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehe-/ Lebenspartner und Kinder möglich.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstände, die zudem oft keine Versorgungsansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Versorgungsbaustein.

Rechtsanspruch

Seit 01.01.2002 besteht für alle rentenversicherungspflichtige Mitarbeiter ein Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Arbeitgeber haben hier eine sogenannte Verschaffungsverpflichtung, ihren Arbeitnehmern eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen.

Zuschuss

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltumwandlung mit 15 % Zuschuss zu fördern, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Die Pflicht gilt seit 2018 für neue und seit 2022 für bestehende Entgeltumwandlungen.

Ihre Steuerersparnisse

Für Arbeitnehmer ist eine Entgeltumwandlung wirtschaftlich interessant, Lohnbestandteile von heute als Versorgungsbezüge von morgen zu verwenden. Der Gesetzgeber beteiligt sich mit Steuervorteilen und Ersparnissen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Die 5 Durch-führungswege zur Altersvorsorge

Betriebliche Versorgungsleistungen können über fünf Durchführungswege finanziert werden. Unter Durchführungsweg versteht man die Gestaltungsform, mittels der die betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird.

Pensionszusage

Unter Direktzusagen versteht man, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen der Alters-, Invaliditäts- oder/unter Hinterbliebenenversorgung unmittelbar zusagt und hierfür im Versorgungsfall direkt einsteht.

Direktversicherung

Eine Direktversicherung, als einer der fünf möglichen Durchführungswege, ist gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmen besonders verbreitet. Grund hierfür ist die sehr einfache Handhabung und der geringe Verwaltungsaufwand.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung zur Finanzierung von betrieblicher Altersversorgung, die dem Versorgungsberechtigten (Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Hinterbliebenen) einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung zur Finanzierung von betrieblicher Altersversorgung, die einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt. Er unterliegt der Kontrolle des Bundesaufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen.

Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung im Auftrag eines Unternehmens gewährt. Sie sind von der Steuer befreit und gewähren keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen.

5 Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

1. Was ist eine betriebliche Altersversorgung (bAV)?

Altersversorgung (bAV)? Die bAV ist eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Vorsorge für das Alter. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann individuell oder kollektiv für Mitarbeitende angeboten werden.

Sie ist ein attraktiver Benefit, unterstützt die Mitarbeiterbindung und verbessert die Position im Wettbewerb um Fachkräfte.

Grundsätzlich alle Mitarbeitenden, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Teilnahme kann freiwillig oder verpflichtend für bestimmte Gruppen sein.

Die gängigen Wege sind Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Jedes Modell hat unterschiedliche steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen.

Die Beiträge können vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder gemeinsam getragen werden. Oft wird ein Teil des Gehalts in Form von Entgeltumwandlung genutzt, wodurch Steuern und Sozialabgaben gespart werden.

Versorgen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer betrieblichen Altersversorgung und schaffen Sie einen spürbaren Mehrwert!